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   OLG Hamburg, 28.03.2017 - 12 UF 76/15   

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https://dejure.org/2017,15800
OLG Hamburg, 28.03.2017 - 12 UF 76/15 (https://dejure.org/2017,15800)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2017 - 12 UF 76/15 (https://dejure.org/2017,15800)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2017 - 12 UF 76/15 (https://dejure.org/2017,15800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 VersAusglG, § 3 VersAusglG, § 10 Abs 1 VersAusglG, §§ 10 ff VersAusglG, § 27 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Bezug von Altersrente aus ungeteilten - kapitalgedeckten - Anrechten des ausgleichspflichtigen Ehegatten; Deckelung des Ausgleichsbetrages aus einer betrieblichen Altersversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bezug von Altersrente während des laufenden Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10 Abs. 1
    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Bezug von Altersrente während des laufenden Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Werteverzehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Werteverzehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2017 - 12 UF 76/15
    Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte während des laufenden Verfahrens Altersrente aus den ungeteilten - kapitalgedeckten - Anrechten bezogen hat, sog. Werteverzehr (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016, XII ZB 447/13).

    Unter dem Gesichtspunkt der Kostenneutralität für den betrieblichen Versorgungsträger ist daher ein zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich liegender Bewertungsstichtag zu wählen (vgl. BGH, FamRZ 2016, 775), weshalb im vorliegenden Fall für die bei dem BVV und der VIFA Pensionsfonds AG erworbenen Anrechte von den zum 31. März 2017 jeweils mitgeteilten Werten ausgegangen wird.

    Nach der Rechtsprechung des BGH zum sog. "Werteverzehr" (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 - FamRZ 2016, 775 und vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -, FamRZ 2016, 2000) kommt bei Teilung des wegen zwischenzeitlichen Rentenbezugs in seinem Barwert geminderten Ehezeitanteils eine Korrektur über § 27 VersAusglG in Betracht, wenn sich die ausgezahlte Rente nicht zu Gunsten des anderen Ehegatten auf den Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt ausgewirkt hat.

  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 701/13

    Versorgungsausgleich: Entziehung der betrieblichen Altersversorgung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2017 - 12 UF 76/15
    Demgegenüber ist das vormalige Anrecht der Antragstellerin bei den Basler Versicherungen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr auf eine Rente gerichtet und daher nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG (vgl. auch z.B. BGH, FamRZ 2015, 998).
  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2017 - 12 UF 76/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum sog. "Werteverzehr" (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 - FamRZ 2016, 775 und vom 24. August 2016 - XII ZB 84/13 -, FamRZ 2016, 2000) kommt bei Teilung des wegen zwischenzeitlichen Rentenbezugs in seinem Barwert geminderten Ehezeitanteils eine Korrektur über § 27 VersAusglG in Betracht, wenn sich die ausgezahlte Rente nicht zu Gunsten des anderen Ehegatten auf den Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt ausgewirkt hat.
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